KESB Frenkentäler
Angebot für: Bubendorf, Ziefen
Die KESB Frenkentäler bedient folgende Gemeinden: Arboldswil, Bennwil, Bretzwil, Bubendorf, Hölstein, Lampenberg, Langenbruck, Lauwil, Liedertswil, Niederdorf, Oberdorf, Reigoldswil, Titterten, Waldenburg und Ziefen
Die Aufgaben für die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden ergeben sich aus Bundesrecht (Zivilgesetzbuch: ZGB) sowie aus kantonalem Recht (Gesetz über die Einführung des Zivilgesetzbuches BL: EG ZGB). Die KESB ist für sämtliche erstinstanzliche Entscheide im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes zuständig.
Angebot, Besonderheiten
• Umfassende Abklärungen bei Anträgen und Gefährdungsmeldungen betreffend Kinder und Erwachsene
• Anordnung, Abänderung und Aufhebung von Beistandschaften für Erwachsene
• Prüfung und Auslegung von Vorsorgeaufträgen und Patientenverfügungen
• Beschwerdeinstanz betreffend Beschränkungen der Bewegungsfreiheit und betreffend Handlungen und Unterlassungen des Mandatsträgers oder der Mandatsträgerin
KESB Frenkentäler
Hauptstrasse 22
4416 Bubendorf
061 599 85 50
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Kreis Liestal
Angebot für: Arisdorf, Frenkendorf, Füllinsdorf, Hersberg, Lausen, Liestal, Lupsingen, Seltisberg
Die KESB ist für sämtliche erstinstanzlichen Entscheide im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes zuständig.
Angebot, Besonderheiten
• Umfassende Abklärungen bei Anträgen und Gefährdungsmeldungen betreffend Kinder und Erwachsene
• Anordnung, Abänderung und Aufhebung von Beistandschaften für Erwachsene
• Anordnung, Abänderung und Aufhebung von fürsorgerischen Unterbringungen mit gemeinsamem Pikettdienst aller sechs KESB
• In Kraft setzen von Vorsorgeaufträgen
• Prüfung und Genehmigung zustimmungsbedürftiger Geschäfte